Ein Reisevermittler vermittelt und bietet Leistungen eines Dritten (z. B. ausländische Agenturen) an oder besorgt diese. Die Leistungen von Dritten können sämtliche touristische Dienstleistungen umfassen, wie beispielsweise Reisebausteine, die von einem Reiseveranstalter angeboten werden, aber auch Hotelzimmer, Verpflegung etc.
Der Reisevermittler informiert und klärt vor ab den Interessenten oder Kunden umfassend über die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters auf und berät ihn in allen Belangen die Reise betreffend wie Hotels, Verpflegung, Transport, Reiseversicherungen etc.
Die Verpflichtung des Reisevermittlers liegt vor allem in der sorgfältigen Auswahl seiner Vertragspartner: das Gesetz kennt hier die Sorgfaltspflicht und ein Reisevermittler.
Zu den Aufgaben des Reisevermittlers gehören die ordnungsgemäße Weiterleitung der Buchung an den Reiseveranstalter: darunter fällt eine den Vorschriften entsprechende Ausstellung einer Buchungsbestätigung, die telefonische Weitergabe oder mittels elektronischer Medien erfolgte Weitergabe der Buchungsdaten an den Reiseveranstalter, Informationen vom Reiseveranstalter an den Kunden, die Aushändigung von Reiseunterlagen bei gleichzeitiger Entgegennahme der Rest- oder Bezahlung.